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Mit ETFs (Exchange Traded Funds) kann man einfach und auch günstiger in Aktien investieren und langfristig Vermögen aufbauen oder sein Vermögen renditeorientiert anlegen – dies sogar steueroptimiert und auch ohne gesetzgebenden Zugriff der EU.
Was steckt dahinter?
Ein ETF bildet als börsengehandelter Indexfonds - mehr oder weniger - eins zu eins einen Index wie beispielsweise den DAX nach.
Durch die Index-Nachbildung sind bei ETFs (im Vergleich zu aktiven Investmentfonds) keine aufwändigen Analysen zur Titelauswahl notwendig, weshalb die Gebühren für ETFs deutlich günstiger sind, als bei klassischen Publikumsfonds. Vor allem entfallen bei ETFs aber die Ausgabeaufschläge von Publikumsfonds.
Am beliebtesten sind ETFs, die den MSCI World Index nachbilden. Sie enthalten Aktien aus den größten Unternehmen weltweit.
Aber nicht jeder ETF auf den MSCI World bringt die gleiche Rendite, einige benachteiligen ihre Anleger sogar spürbar.
Das hört sich seltsam an, da doch jeder ETF auf den identischen Index eigentlich das gleiche Ergebnis liefern sollte, oder?
Doch manche ETFs kosten Anleger aufgrund einiger Faktoren mehr als 1 Prozentpunkt Rendite pro Jahr - sehr ärgerlich und ungerecht für Anleger.
Wie kommt es zu den Unterschieden in der Performance?
Fazit: Nicht jeder ETF ist gleich.
Deswegen sollte man bei allen ETFs regelmäßig vergleichen, wie der eigene ETF im Vergleich zu den Konkurrenten beim gleichen Index performt.
Gerade beim MSCI World, den sehr viele im Depot haben und der oft die größte Position darstellen dürfte, ist ein Vergleich umso wichtiger.
Überprüft man die Performance nicht regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr), können ETF-Anleger - auch beim ansonsten guten MSCI World - deutlich benachteiligt werden. Und diese Ungerechtigkeit kostet am Ende Ihr Geld ...
Bei dividendenausschüttenden Fonds, bei einem Fondswechsel bzw. einer Umschichtung fällt immer Abgeltungssteuer auf die zwischenzeitlich realisierten Gewinne an.
Aber selbst ohne eine Umschichtung und bei thesaurierenden Fonds (also ohne Ausschüttung) wird seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 eine Vorabpauschale erhoben.
Diese Vorabpauschale dient als jährliche Mindestbesteuerung der vorgezogenen Besteuerung von Wertsteigerungen und mindert damit bei Umschichtungen und bei thesaurierenden Fonds den Zinseszinseffekt.
Wie Sie in ETFs investieren können ohne anfallende Abgeltungssteuer oder Vorabpauschale investieren können und somit der gesamte, unverminderte Kapitalstock vom Zinseszinseffekt profitiert, erfahren Sie gerne von mir.
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